Gildensatzung

Gildenregeln und Schlachtzugsordnung

Der nachfolgende Text dient der Gilde als Grundsatz der Zusammenarbeit und der Gemeinschaft.

Die Gildensatzung und die Schlachtzugsordnung sind richtungsweisend für jedes Mitglied!


Vorwort: Die Gildensatzung gilt seit 1.12.2018 bindend für sämtliche Mitglieder der Gilde. Eine Änderung der Gildensatzung ist nicht vorgesehen. Änderungen von Nicht-Gildenleitungsmitgliedern können nur an unseren Raidtagen angestoßen werden und nur wenn mindestens 75% des Raidkaders anwesend ist. Das letzte Wort hat die Gildenleitung.


Gildensatzung der Gilde <The Academy of Azeroth>

 

 

 

  • §1 Erklärung zur Gildensatzung und Inhalt

 

  1. Die Gildensatzung dient zur Übersicht der Rechte und Pflichten eines jeden Gildenmitglieds.
  2. Die Gildensatzung muss von jedem Gildenmitglied vor Eintritt in die Gilde durchgelesen worden sein. Der Rekrutierungsbeauftragte muss sichergehen, dass die Gildensatzung verstanden wurde.
  3. Änderungen jeglicher Art sind der Gildenleitung vorbehalten.
  4. Die Gildensatzung gilt ausnahmslos für alle Mitglieder.

 

 

 

  • §2 Verhalten der Gildenmitglieder
  1. Gildenrat und Offiziere sind allen Mitgliedern gleichgestellt. Offiziersränge dienen der Organisation und Verwaltung der Gilde sowie deren Mitglieder. Kein Member der Gilde, ob Offizier oder Raider, ist den Regeln freigestellt!
  2. Der Gildenrat freut sich immer über Lob als auch Kritik. Für Vorschläge oder Beschwerden hat der Gildenrat und die Offiziere stets ein offenes Ohr und steht euch mit Rat und Tat zur Seite.
  3. Die Würde eines jeden Gildenmitglieds ist unantastbar. Wir erwarten von allen, dass der gemeinsame Umgang auf Höflichkeit und Respekt basiert.

 

 

  • §3 Verhalten der Schlachtzugsmitglieder - Raidsystem "Scalance" (c)

 

  1. Die geistige und reale Anwesenheit im Sprachchat ist Pflicht!
  2. Ein Verstoß gegen §3/1 kann mit dem Ausschluss von der sekundären Lootverteilung mittels "/roll" geahndet werden.
  3. Der Gildenschlachtzug ist eine Gemeinschaftsaktivität. Der Fokus liegt nicht nur auf dem gemeinsamen Raiden, sondern auch darauf miteinander Spaß zu haben.
  4. Während eines jeden Bosskampfes herrscht absolute Stille im Raid. Ausschließlich der Schlachtzugsleiter und die von ihm ernannten Assistenten haben Sprachrecht.
  5. Ein Verstoß gegen §3/4 wird mit einer mündlichen Verwarnung geahndet. Ein weiterer Verstoß wird mit dem Ausschluss aus dem Sprachchat sowie der sekundären Lootverteilung mittels "/roll" verwarnt. Sollte sich der Verwarnte nach wie vor nicht an die Regeln halten oder sich im Gildenchat oder per Whisper bei einem Mitglied des Raids auslassen, so wird mit dem sofortigen Ausschluss aus dem Raid und einer anschließenden ID-Sperre von einer ID reagiert. Diese Sperre ist unbegrenzt ausdehnbar, sofern die Kriterien dazu erfüllt sind und können im schlimmsten Falle zum Ausschluss aus dem Raidkader führen.
  6. Nur der Schlachtzugsleiter kann Verwarnungen oder dergleichen aussprechen. Gildenübergreifend der Gildenrat.
  7. Es wird vor jedem Schlachtzug von der Raidleitung oder gegebenenfalls der Assistenz überprüft, ob jeder Spieler vollständig verzaubert und gesockelt ist und ob die richtigen Sockel und Verzauberungen verwendet worden sind. Sollte festgestellt werden, dass der Regelung nicht nachgekommen wurde, ist dieser unverzüglich nachzugehen. Sollte es vorkommen, dass Mitglieder wiederholt dieser Regelung nicht nachkommen, so obliegt es dem Schlachtzugsleiter das auffällige Mitglied aus dem Raid oder dem Raidkader auf Grund von unzuverlässigem Verhalten, auszuschließen.
  8. Jedes Raidmitglied muss ausreichend Flasks, Pots und Buff-food zum Raid mitbringen.
  9. Mitglieder dürfen die nachkommenden Bosse nach dem aktuellen Progressboss legen. Sind aber dazu verpflichtet am Raid teilzunehmen obwohl sie den Boss bereits gelegt haben.
  10. Fremdläufe werden bestraft sofern ein Verdacht des Fernbleibens vom Stammraid aufgrund jener Fremdläufe besteht.
  11. Die Verwendung von Tränken und Buff-Food wird vorausgesetzt.
  12. Sollte es keinen triftigen Grund dazu geben, ist jeder Spieler ist dazu verpflichtet am gesamten Raid teilzunehmen. Ragequits sind nicht gestattet und werden wie §3/4 geahndet.
  13. Sämtliche Verwaltungsdienstagrade sind während des Raids inaktiv. Der einzige aktive Offizier ist der Schlachtzugsleiter, der mit folgenden Rechten ausgestattet wurde:
  • Entscheidung über die Einladung von Schlachtzugsmitgliedern oder von denen die welche werden wollen.
  • Entscheidung über die Entfernung von Schlachtzugsmitglieder.
  • Die Entfernung ist nur dann möglich wenn ein Verstoß von §3 vorliegt!
  • Bestimmung der Schlachtzugsassistenten.
  • Alleinige Entscheidung über die angestrebten Bosstaktiken.
  • Entscheidung über die Notwendigkeit von gildenexternen Spielern (ugs.: "Randoms").
  • Änderung zu Taktiken sind während der Raidpause (5 min, Mitte des Raidabends), vor oder nach dem Raid oder auf Anfrage zu äußern.

 

 

  •  §4 Neue Mitglieder

 

  1. Es wird erwartet, dass sich neue Gildenmitglieder am Gildenleben beteiligen. Es ist des Weiteren wünschenswert an Gildenaktivitäten teilzunehmen und die Gildenmitglieder zu unterstützen.
  2. Jedes neue Mitglied sollte die Gildensatzung gelesen und verstanden haben.

 

 

  • §5 Aufstiegschancen und Aufgabenverteilung

 

  1. Unterstützung in logischen und organisatorischen Aufgaben ist stets willkommen. Interessierte/Motivierte können sich jederzeit an ein Gildenratsmitglied wenden.

 

 

  • §6 Events und Kalendereinladungen

 

  1. Sollten Gildenevents außerhalb der regulären Raidtätigkeit stattfinden, so sind die Regelungen über Ort und Zeit vom jeweiligen Initiator festzuschreiben.
  2. Für gildeninterne Schlachtzugseinladungen gelten folgende Regeln und Pflichten:
  • Es wird von jedem Raidkadermitglied sowie Raidanwärtermitglied erwartet, dass man so früh wie möglich zum Raid an bzw. abmeldet.
  • Wenn ein Raidmitglied, obwohl er angenommen hat, nicht kann, so wird darum gebeten es dem Raidleiter rechtzeitig mitzuteilen.
  • Sollte ein Raidmitglied, ohne ausreichende Begründung, mehr als 2 ID´s lang nicht mitgeraidet haben, so ist der Ausschluss aus dem Raidkader möglich.
  • Sollte man an Raidtagen wissen, dass man zwar mitgehen kann aber nicht weiß ob man es rechtzeitig schafft ist ein "Vorläufig" einzutragen.
  • Sollte ein Gildenmitglied die Einladung und das Event aus dem Kalender löschen, so wird das als Ablehnung und fehlendem Interesse am Raid interpretiert und das Mitglied wird aus dem Raidkader entfernt.